Produkthaftung

Ob sich ein Airbag während einer Kollision hätte öffnen sollen oder nicht ist ein Beispiel für eine Frage, die sich häufig im Zusammenhang mit den Produkthaftungsgesetzen stellt. Wenn eine Person bei der Kollision verletzt wurde, ist es allerdings oftmals viel wichtiger, zu analysieren ob die Person bei geöffnetem Airbag ebenso stark verletzt worden wäre oder nicht.

Die technische Analyse der fraglichen Fahrzeuge (oder anderer Geräte wie z.B. Ski-Bindungen) steht nach dem Produkthaftungsgesetz dem Hersteller zu. Wir können diese Analyse begleiten und überwachen.

Die biomechanische Analyse, also die Verletzungswahrscheinlichkeit bei einem korrekt funktionierenden Produkt, stellt den Schwerpunkt unserer Gutachten in diesem Themenbereich dar.

Benötigte Unterlagen

Die für Gutachten im Bereich der Produkthaftung erforderlichen Unterlagen variieren von Fall zu Fall. Am besten kontaktieren Sie uns direkt, um die Vorgehensweise zu besprechen. Je früher ein solcher Kontakt erfolgt, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, eventuell fehlende Informationen noch beschaffen zu können.

Ansprechpartner: Dr. M. H. Muser