Gutachten zu Produkthaftung
Ziel/Möglichkeiten: Im Auftrag von Herstellern von Fahrzeugen, Fahrzeugkomponenten oder Sportgeräten werden wir in Streitfällen zur Produkthaftung als (Partei-) Sachverständige beigezogen.Als solche beraten wir den Auftraggeber, analysieren und beurteilen Sachverhalte, korrespondieren mit Gerichten, Rechtsvertretern und anderen involvierten Sachverständigen und erstellen entsprechende Gutachten, die wir auch vor Gericht vorstellen.
Bei Bedarf führen wir zusätzliche Abklärungen oder Versuche wie beispielsweise Crashtests durch oder koordinieren deren Durchführung.
Gutachten zu Produkthaftungsfällen bearbeiten wir in deutscher, englischer, italienischer und französicher Sprache.
Ansprechpartner: Dr. sc. techn. M. Muser