Technische Unfallanalyse

Biomechanische Beurteilung

Biomechanische Kurz-
beurteilung (Triage)

Gutachten zu Sportunfällen

Gutachten zu Produkthaftung

Abklärung der Fahr-
eignung

Spezialgutachten

Biomechanische Beurteilungen

Ziel/Möglichkeiten: Falls aus juristischer Sicht auch die Art der Entstehung von Verletzungen von Bedeutung ist, kann eine biomechanische Beurteilung zwischen den technischen Angaben bezüglich des Fahrzeuges und den ärztlichen Attesten über die Beschwerden und Befunde einen Zusammenhang evaluieren; dabei werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit von spezialisierten Fachleuten in Medizin und Ingenieurwesen auch die Besonderheiten der betroffenen Person Alter, Vorschäden, geometrische Verhältnisse, "Out-of-position-Situationen" etc. mit einbezogen.

Nebst der biomechanischen Beurteilungen können auch Gutachten zu forensisch-medizinischen Fragestellungen anhand der Akten für Justizpersonen, Behörden, Versicherungen und RechtsvertreterInnen erstellt werden. Dabei kann es sich um eine 2. Begutachtung, um eine Beratung von RechtsvertreterInnen und Justizbehörden bezüglich Fragestellungen, als auch um eine grundsätzliche Abschätzung der Machbarkeit, des Kostenaufwands und der Aussagekraft eines Gutachtens im konkreten Fall handeln.

Typische Fragestellungen (Beispiele): 

  • Können die beschriebenen Beschwerden und medizinischen Befunde allein durch die mechanischen Einwirkungen des Ereignisses erklärt werden?
  • Sind von den physikalischen Einwirkungen des Ereignisses angesichts der konkreten Umstände Verletzungen zu erwarten? Wenn ja, welche?
  • Wurden Sicherheitsgurt / Helm getragen? Hätte das Tragen zu einer anderen Verletzungsschwere geführt?
  • Führen veränderte Grundannahmen zu einem unterschiedlichen Verletzungspotential? (Was wäre passiert, wenn das Fahrzeug den Fussgänger mit einer anderen Geschwindigkeit angefahren hätte?)

Benötigte Unterlagen: Die Anfertigung einer Biomechanischen Beurteilung erfolgt - soweit relevant - mittels amtlicher Akten (z.B. Polizeirapport, Fotodossier, Unfallplan), einer technischen Unfallanalyse bzw. Schadenunterlagen allenfalls beteiligter Fahrzeuge (Expertisen, Fotos, Schadenkalkulationen) sowie medizinischer Berichte. Letztere bestehen hauptsächlich aus Berichten von Notfallkliniken, vom Arzt am Unfallort oder aus der Rechtsmedizin (Autopsie). Von Bedeutung sind insbesondere Grösse und Gewicht der Opfer, die ersten Untersuchungen nach dem Ereignis, der medizinische Zustand vor dem Ereignis, evtl. frühere Verletzungen, degenerative Vorzustände sowie Ergebnisse bildgebender Untersuchungen. Soweit möglich, sind Angaben zur speziellen Haltung oder Position des Opfers erwünscht (Sitzposition im Auto, Kopfhaltung beim Rückwärtsfahren, Abwehrbewegungen, Anlauf bei einem Sprung, etc.).

Ansprechpartner: Dr. sc. techn. M. Muser, Dr. med. K. Furter-Aschenbroich