Nebst der biomechanischen Beurteilungen können auch Gutachten zu forensisch-medizinischen Fragestellungen anhand der Akten für Justizpersonen, Behörden, Versicherungen und RechtsvertreterInnen erstellt werden. Dabei kann es sich um eine 2. Begutachtung, um eine Beratung von RechtsvertreterInnen und Justizbehörden bezüglich Fragestellungen, als auch um eine grundsätzliche Abschätzung der Machbarkeit, des Kostenaufwands und der Aussagekraft eines Gutachtens im konkreten Fall handeln.
Typische Fragestellungen (Beispiele):
Benötigte Unterlagen: Die Anfertigung einer Biomechanischen Beurteilung erfolgt - soweit relevant - mittels amtlicher Akten (z.B. Polizeirapport, Fotodossier, Unfallplan), einer technischen Unfallanalyse bzw. Schadenunterlagen allenfalls beteiligter Fahrzeuge (Expertisen, Fotos, Schadenkalkulationen) sowie medizinischer Berichte. Letztere bestehen hauptsächlich aus Berichten von Notfallkliniken, vom Arzt am Unfallort oder aus der Rechtsmedizin (Autopsie). Von Bedeutung sind insbesondere Grösse und Gewicht der Opfer, die ersten Untersuchungen nach dem Ereignis, der medizinische Zustand vor dem Ereignis, evtl. frühere Verletzungen, degenerative Vorzustände sowie Ergebnisse bildgebender Untersuchungen. Soweit möglich, sind Angaben zur speziellen Haltung oder Position des Opfers erwünscht (Sitzposition im Auto, Kopfhaltung beim Rückwärtsfahren, Abwehrbewegungen, Anlauf bei einem Sprung, etc.).
Ansprechpartner: Dr. sc. techn. M. Muser, Dr. med. K. Furter-Aschenbroich