Abklärung der Fahreignung (im Auftrag von Versicherern)
Ziel/Möglichkeiten: Speziell für die Haftpflichtversicherung ergeben sich für den Versicherer bei betagten FahrzeuglenkerInnen teilweise wiederholte und/oder zunehmende Schadensfälle. Oft resultiert daraus ein ungünstigeres Risikoprofil, was üblicherweise zu einer Kündigung der Versicherung im (erneuten) Schadensfall führt.
Die multimodale Abklärung der Fahreignung bzw. Fahrkompetenz soll dieses Risikoprofil näher differenzieren. Somit kann der Verdacht eines nicht tragbaren Risikopotentials bestätigt und/oder im Einzelfall Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Konkret bedeutet dies, dass Versicherungsgesellschaften kritische ältere Versicherungsnehmer identifizieren und auf die Möglichkeit einer problembezogenen strukturierten Fahreignungskontrolle hinweisen. Willigt der Versicherungsnehmer ein, so wird seitens der AGU zunächst eine verkehrsmedizinische Untersuchung nach den Kriterien des Bundesamts für Strasse (ASTRA) durchgeführt. Zusätzliche neurologischer Test (inkl. apparativer, objektiver Messung der Augenfolgebewegung) sollen Hinweise auf Hirnleistungsstörungen geben und so den in den klinischen Untersuchungen gewonnenen, ärztlichen Eindruck ergänzen. Letztlich folgt eine Beurteilung der Fahrkompetenz (Kontrollfahrt im eigenen Fahrzeug) unter Aufsicht eines geschulten Fahrberaters/Verkehrsexperten.
Die Versicherungsgesellschaft erhält innert weniger Tage einen Kurzbericht über die Resultate, der die verschiedenen Aspekte der Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers widerspiegelt.
Typische Fragestellungen (Beispiele):
- Ist der Versicherungsnehmer geeignet, ein Fahrzeug ordnungsgemäss im Strassenverkehr zu führen?
- In welchen Bereichen weist der Versicherungsnehmer Defizite auf? Bestehen Möglichkeiten dieses Defizit zu beheben?
Benötigte Unterlagen: Vorgängig zur Untersuchung in unseren Praxisräumen werden personenbezogene Versicherungsdaten, die Hinweise auf die Art einer möglichen Einschränkung der Fahreignung geben können (z.B. Art und Umfang der Schadensbilanz, Unfallprotokolle, Polizeirapporte) benötigt. Eine Einschätzung der Fahreignung wird dann anhand verschiedener etablierter Tests bzw. Untersuchungsmethoden (vom Sehtest bis zur Messung der Augenfolgebewegung) sowie im Rahmen einer Probefahrt getroffen.
Ansprechpartner: Dr. med. K. Furter-Aschenbroich